Covid19-Eindämmungsmaßnahmen: Training ist ab 28. Mai wieder möglich – Wettkämpfe weiter untersagt

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat sich auf ihrer heutigen Sitzung (19. Mai) auf einen Zeitplan für eine Rückführung der Covid19-Eindämmungsmaßnahmen verständigt. Mit weiteren Lockerungsmaßnahmen kann demnach Ende der nächsten Woche auch der organisierte Vereinssport rechnen.

Mit der 6. Eindämmungsverordnung des Landes werden ab dem 28. Mai 2020 unter anderem Sport- und Freizeiteinrichtungen wieder für Training im Vereinssport öffnen können – allerdings immer unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern sowie der bisherigen Hygieneanforderungen.

Absprachen mit zuständigen Gesundheitsamt

Die Freigabe der Sportstätte erfolgt durch ihren Betreiber (Kommune, Verein, Privatbetreiber). Der Betreiber muss die Empfehlungen der jeweiligen Spitzensportverbände zur Nutzungsvoraussetzung erklären und dokumentieren sowie entsprechend der Größe der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festlegen. Im Gegenzug kann die 5-Personen-Regelung wegfallen.

Das zuständige Gesundheitsamt kann allerdings (ggf. auch durch Allgemeinverfügung) den Betrieb einer Sportstätte untersagen oder weitergehende Auflagen für den Betrieb festlegen.

Weitere Ausnahmen: Nationalkadersportler (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader), können auf der Basis der jeweiligen Konzepte der Spitzensportverbände durch das zuständige Gesundheitsamt genehmigt werden. Damit einhergehend entfällt die Genehmigungspflicht durch das Landesverwaltungsamt.

Nächster Zwischenschritt: Wettkämpfe

Ein Wettkampfbetrieb sowie die Anwesenheit von Zuschauern bleiben vorerst weiterhin untersagt. Das ist erst in einem weiteren Zwischenschritt – abhängig von der aktuellen Pandemiesituation – frühestens jedoch ab Mitte Juli auf Landesebene mit einer begrenzten Zahl von Zuschauern vorgesehen.

„Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zeigen Wirkung. Das belegen die zurückgehenden Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt”, sagte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. “Das gibt uns die Möglichkeit, schrittweise weitere Erleichterungen zu beschließen. Haseloff hatte den Zeitplan gemeinsam mit Sozialministerin Petra Grimm-Benne und Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert in einer Live-Pressekonferenz vorgestellt.

Der Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt freut sich natürlich über die anstehenden Lockerungen, appelliert aber ausdrücklich an die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln im Training sowie im Alltag.

Weitere Informationen sind unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar. (lvr/red – Bilder: LSA/BDR)

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Der Bund Deutscher Radfahrer hat in Zusammenarbeit mit dem DOSB Übergangsregeln für die Wiederaufnahme eines Trainings- und Wettkampbetriebes für alle Radsport-Disziplinen aufgestellt. Diese ordnen sich den jeweils aktuellen Verordnungen der Bundesländer unter. (lvr/lsb)

Zehn «Leitplanken» des DOSB (PDF)
Übergangsregelung Straße / Bahn (PDF)
Übergangsregelung MTB (PDF)
Übergangsregelung BMX-Freestyle (PDF)
Übergangsregelung BMX-Race (PDF)
Übergangsregelung Breitensport (PDF)
Übergangsregelung Trial (PDF)
Übergangsregelung Radball/Radpolo (PDF)
Übergangsregelung Kunstradfahren (PDF)
Kunstradsport – Training im Verein (PDF)
Kunstradsport Wettkämpfe (PDF)

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