1. Was ist sexualisierte Gewalt?
Das Thema sexualisierte Gewalt findet ein immer größeres Interesse in der Öffentlichkeit, daher finden sich die unterschiedlichsten Begriffe, wie sexuelle Gewalt, sexueller Übergriff, sexueller Missbrauch oder auch Kindesmissbrauch zu diesem Thema.
Der Begriff Kindesmissbrauch kann dabei kritisch gesehen werden, da er einen legitimen Gebrauch der Sexualität Minderjähriger ausschließt. Der Begriff sexuelle Gewalt beschreibt Handlungen, mit denen sexuelle Interessen gegenüber Dritte durchgesetzt werden; wohingegen sexualisierte Gewalt meint, dass man mit Hilfe von sexuellen Handlungen in erster Linie nichtsexuelle Interessen durchsetzt. Dies meint zum Beispiel Machtinteressen.
Vereinfacht gesagt, stellt sexualisierte Gewalt damit einen Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität dar, welcher hier Verwendung findet. Dass unabhängig einer bestimmten Begriffsdefinition jegliche Form solcher grenzüberschreitenden Handlungen, Motive und Strategien nachhaltiger Aufmerksamkeit bedarf, spricht dabei für sich.
Sexualisierte Gewalt im Sport
Sehr viele Kinder und Jugendliche treiben Sport. Sie lernen dort nicht nur sportliche Fähigkeiten, sondern auch oder vor Allem Fairness und lernen Freunde fürs Leben kennen. Doch auch gerade durch dieses meist sehr enge miteinander, welches sich über die Jahre zwischen Trainern, Betreuern, Sportlerinnen und Sportlern aufbaut, vergrößert sich auch die Gelegenheit für potenzielle Täter sexualisierte Gewalt ihre nächsten Opfer im Sport zu finden.
So entstehen Gefahrenmomente zum Beispiel bei Hilfestellungen einzelner Übungen, dem Duschen nach dem Training oder auch beim Fahren zu Wettkämpfen oder Trainingslagern.
Sexualisierte Gewalt im Sport kann sehr viele Facetten haben. Von schwerwiegenden Übergriffen oder sogar Vergewaltigungen über sexuellen Übergriffen unter den Sportlerinnen und Sportlern bis hin zu schnell dahingesagten sexistischen Witzen oder Sprüchen.
Andererseits darf aber natürlich auch nicht allgemein das geben von Hilfestellungen etc. verboten werden, da diese natürlich grundlegender Bestandteil eines Trainings sind. Die Notwendigkeit der Diskussion dieses Themas sowie die Erstellung von Präventionsmaßnahmen ist also von hoher Wichtigkeit.
2. Präventionsmaßnahmen
Zum Thema Prävention ist schon sehr viel geschehen und wird auch weiterhin sehr viel getan. So gibt es eine Vielzahl von Fortbildungen in denen Trainer, Betreuer und andere die ihm Kinder- und Jugendbereich zu tun haben, in denen sie für das Thema sexualisierte Gewalt im Sport sensibilisiert werden.
Außerdem gibt es von der dsj ein regelmäßiges Treffen der Sportinternatspädagogen und Sportinternatspädagoginnen. Hier soll ein gemeinsamer Berufsethos entwickelt werden. Des Weiteren gibt es den Ehrenkodex bereits in verschiedenen Sprachen – deutsch, englisch, französisch, chinesisch, russisch und arabisch. Dieser wird bereits jetzt von allen Trainern verlangt, die eine Trainerlizenz des DOSB erlangen möchten.
In vielen Kreisen ist es mittlerweile auch erforderlich, dass alle die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Als Druckmittel dient hierbei wie so oft, dass die Vereine die dieses erweiterte polizeiliche Führungszeugnis nicht vorlegen keine Fördergelder mehr erhalten.
3. Und wenn dann doch mal was passiert?
Sollte doch mal der Verdacht eines Falles oder gar ein Fall sexualisierter Gewalt auftauchen, so ist es wichtig, dass man das Opfer ernst nimmt. Oder wenn andere das Gefühl haben, da könnte ein Fall sexualisierter Gewalt sein, dass sie den Mund aufmachen. Natürlich ist hiermit vorsichtig umzugehen, da jede Person die der sexualisierten Gewalt beschuldigt wird diesen Vorwurf kaum loswerden wird, selbst wenn er sich als falsch herausstellen sollte.
Deshalb gibt es in den meisten Landesverbänden eigene Ansprechpartner zum Thema sexualisierter Gewalt, welche dabei helfen sollen zu ermitteln ob es sich um einen tatsächlich Fall im Kontext sexualisierter Gewalt, um Gefahr im Verzug, um eine subjektiv empfundene Grenzüberschreitung oder einen Mobbingversuch handelt und dann dementsprechende Maßnahmen einleiten.
Die Landesverbände arbeiten wiederum mit Kindeswohlorganisationen zusammen und lassen sich von ihnen in konkreten Fällen sexualisierter Gewalt im Sport helfen um zum einen dem Opfer zu helfen und eventuell zu begleiten und andererseits den Täter zur Rechenschaft zu ziehen. So arbeitet die Deutsche Radsportjugend beispielsweise mit der Deutschen Sportjugend, den Landesverbänden, den Vereinen, dem Landeskriminalamt, dem weißen Ring und dem Landessportbund zusammen.
Bei Verdacht von sexualisierter Gewalt im Sport -> Interventionskonzept PSG des BDR (PDF)
Ansprechpartner Prävention sexualisierter Gewalt im Sport:
Frau Corinna Modl
Corinna.Modl@bdr-online.org
BDR-Jugendsekretär Marco Rossmann
Tel. 069-96780030
Marco.Rossmann@bdr-Online.org
Externe Anlaufstellen: