Hallenradsport: BDR und LVR verschieben Februar-Wettbewerbe

Auch im Februar wird es keinen Hallenradsport geben. Am Freitag (29.1.) gab die Hallenradsportkommission des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) vorläufige Absagen im nationalen Radball und Radpolo für den zweiten Monat des Jahres bekannt.

Der Auftakt der Bundesligen sowie der Pokalspiele wird weiter nach hinten verschoben. Aufgrund der Verlängerung des Corona-Lockdowns können die geplanten Spieltage nicht stattfinden.

Zudem wurde auch die 1. EM-Qualifikation der U19-Radballer vorläufig abgesagt.

“Es ist beabsichtigt, sämtliche Spieltage nachzuholen”, heißt es in der amtlichen Bekanntmachung des BDR. “Näheres kann allerdings derzeit aufgrund der unklaren Lage nicht bestimmt werden.” Entsprechend wolle man weitere Informationen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

LVR-Wettkamfbetrieb ruht ebenso

Auch im LV Sachsen-Anhalt ruht der Spielbetrieb. Beide angesetzten Kunstrad-Meisterschaften – die erste Runde des Länderpokals sowie die U19-Landesmeisterschaft – werden in diesem Monat nicht ausgetragen.

“Wir haben festgelegt, dass unsere Aktiven mindestens fünf Wochen wieder im Training sein sollen, ehe wir auf Landesebene einen Wettbewerb durchführen”, so die LV-Kunstradverantwortliche Angela Heimbach (Mücheln).

Der Radball- und Radpolospielbetrieb bleibt während des aktuellen Lockdowns ebenso ausgesetzt. “Wir werden in der zweiten Februarwoche über das weitere vorgehen beraten, wenn wir wissen, wie die nächsten Einschränkungsverordnungen aussehen und was diese zulassen”, sagte LV-Vizepräsident für Hallenradsport, Gerd Heimbach (Mücheln).

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Folgende Turniere werden auf Landes- sowie Bundesebene vorerst nicht ausgetragen:

6. Februar
– Radball: 2. Bundesliga, 2. Runde
– Radpolo: 1. Bundesliga, 2. Runde

20./21. Februar
– Kunstrad: Landespokal, 1. Runde in Naumburg
– Radball: U13-Landesmeisterschaft in Reideburg
– Radball: U15-Landesmeisterschaft in Bad Dürrenberg
– Radpolo: U15-Landesmeisterschaft in Bad Dürrenberg
– Radball: 1. Bundesliga, 2. Runde
– Radball: U19 EM-Qualifikation
– Radpolo: 2. Bundesliga, 2. Runde

27./28. Februar
– Kunstrad: U19-Landesmeisterschaft in Mücheln

Die “3. Verordnung zur Änderung der 9. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt” regelt seit dem 22. Januar bis einschließlich 14. Februar 2021 im Paragrafen 8, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern weiterhin untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Lediglich Bundeskaderathleten genießen ein Trainingssonderrecht. Ausgenommen davon sind ebenso kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Radfahren im Freien ist also weiterhin gestattet.

PDF-Datei3. Verordnung zur Änderung der 9. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt (22-01-2021)

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