Corona-“Lockdown”: Radtraining weiterhin möglich

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Am Mittwoch (16. Dezember) beginnt der nächste “Lockdown” und soll vorerst bis zum 10. Januar 2021 andauern.

Für das Radsporttraining im Freien wird sich mit der nunmehr 9. Eindämmungsverordnung des Landes vorerst nichts ändern.

Kontaktfreie Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt werden können, ist die Ausübung gestattet, sofern die allgemeinen Abstands-und Hygieneregeln beachtet werden und – sofern benötigt – der Betreiber der Sportanlage die Freigabe für die Nutzung erteilt hat.

Leider wird die im November 2020 eingeführte Regelung zum Training in Nachwuchs-Kleingruppen (4 Trainierende + 1 Betreuer) für Kinder und Jugendliche in den Sportvereinen bis 10. Januar 2021 vorerst ausgesetzt.

Unter anderem sieht die Verordnung jedoch für den Hochleistungssport weiter Ausnahmeregelungen vor. Angehörige eines Bundes- sowie Landeskaders dürfen nach wie vor ihrem Training nachgehen. (LVR/LSB)

PDF-DateiFAQ zur Neunten Eindämmungsverordnung (15-12-20)

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