Amtliche BDR-Bekanntmachung: Lizenzklassen 2019 im Amateur-Straßenbereich

Aus gegebenem Anlass geht der Bund Deutscher Radfahrer mit einer amtlichen Bekanntmachung vom 11. Dezember 2018 nochmals auf die Benennung der neuen Lizenzklassen im Amateur-Straßenbereich (ehemals A/B/C-Klasse) ein.

Die Kategorie der Sportler ist unverändert geblieben: U23 / Elite / Master.

Sportler zwischen 40 und 59 Jahre können bei der Antragsstellung diese Kategorie wählen. Eine Änderung der Kategorie ist erst mit dem nächsten Lizenzjahr möglich.

Die (Leistungs-)Klasse unterliegt nach wie vor einer Auf- und Abstiegsregelung (s. Amtliche aus dem Oktober). Diese zwei Klassen heißen (unabhängig von der o.g. Kategorie) „Elite Amateur“ oder „Amateur“. Die Klasse ist für den Lizenzantrag vorgegeben und nicht wählbar!

Das heißt je nach gewählter Kategorie und Einstufung in die Leistungsklasse können sich folgende Kombinationen ergeben:

  • U23 / Elite Amateur
  • U23 / Amateur
  • Elite / Elite Amateur
  • Elite / Amateur
  • Master / Elite Amateur
  • Master / Amateur

Für die Teilnahme an Leistungsklassen-Rennen sind nach wie vor die Klassen (Bezeichnung nach dem „ / “) ausschlaggebend!

Das heißt z.B., dass ein Master / Elite Amateur kein Elite-Fahrer ist und nicht an Deutschen Meisterschaften der Elite und nicht an Rennen des int. Kalenders teilnahmen darf.

Ein Elite / Amateur, der bereits 40 Jahre und älter ist, darf nicht an Master-Rennen teilnehmen. Diese Regelung ist aber gegenüber den Vorjahren unverändert!

Die Kategorie- / Klassenbezeichnung ist auf dem Lizenzantrag und der Lizenz wie oben beschrieben aufgedruckt.

Beispiele Lizenzklassen auf der Lizenz (Download pdf-Datei)

gez.: Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

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