Corona-Verordnung #9.4: Organisiertes Sportgeschehen bleibt eingefroren

Symbolfoto: ST/LVR

Sachsen-Anhalt verlängert den aktuellen “Lockdown” – formal vorerst bis zum 10. März 2021. Der organisierte Sport bleibt dabei weiterhin zu weiten Teilen ausgesetzt.

Lediglich die Ausübung des kontaktfreien Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ist mit der neu aufgesetzten Verordnung weiterhin erlaubt.

Ausnahmen gelten dabei ausschließlich für den Profisport und ausgewählte Bundeskader im Hochleistungssport. Die Sonderregelung für Landeskader bleibt ausgesetzt.

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) kündigten eine langfristige Öffnungsstrategie an. Bis zum 26. Februar werde das Land den „Sachsen-Anhalt-Plan 2021“ entwickeln. Jedes Ministerium werde für seinen Bereich ein Szenario vorlegen, wie „die Rückkehr in die Normalität“ aussehen könnte.

Der LSB Sachsen-Anhalt hat diesbezüglich dem Ministerium für Inneres und Sport klare Vorstellungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Sachen-Anhalt eingebracht. In Form eines Stufenplanes sollen dabei auf Grundlage der Inzidenzwerte Regelung für die Nutzung der Sportstätten greifen.

Ein solcher Stufenplan würde den Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben, anhand der regionalen Infektionszahlen flexibel mit zusätzlichen Öffnungen von Sportanlagen beziehungsweise auch Einschränkungen in der Nutzung der Sportstätten zu reagieren.

Aktuell treffen die Einschränkungen erneut insbesondere den Hallenradsport, aber auch der Rennsport, Mountainbike sowie Breitensport sind nun mit den ersten geplanten Veranstaltungen und Maßnahmen betroffen.

Folgende Turniere und Trainingsmaßnahmen können auf Landes- sowie Bundesebene vorerst nicht ausgetragen werden:

13./14. Februar
Breitensport: CTF in Bitterfeld (verschoben auf 27./28. März)

20./21. Februar
Rennrad/MTB: Athletiktest/Nachwuchscup-Wertung
Kunstrad: Landespokal, 1. Runde in Naumburg
Radball: U13-Landesmeisterschaft in Reideburg
Radball: U15-Landesmeisterschaft in Bad Dürrenberg
Radpolo: U15-Landesmeisterschaft in Bad Dürrenberg
Radball: 1. Bundesliga, 2. Runde
Radball: U19-EM-Qualifikation
Radpolo: 2. Bundesliga, 2. Runde

27./28. Februar
Kunstrad: U19-Landesmeisterschaft in Mücheln
Radball: Landesoberliga, 5. Runde in Lostau u. Mücheln
Radpolo: U19-Landesmeisterschaft und Landespokal in Lostau
Breitensport: 23. CTF “Durch die Sohlener Berge” in Beyendorf

6./7. März
Radball: 2. Bundesliga, 3. Runde
Radpolo: 1. Bundesliga, 3. Runde
Radball: Landespokal U17 + U19 in Sangerhausen
Rennsport: Trainingslager LV-Nachwuchs
MTB: Trainingscamp LV-Nachwuchskader in Weißenfels

*****

Die “4. Verordnung zur Änderung der 9. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt” regelt ab dem 15. Februar bis einschließlich 10. März 2021 im Paragrafen 8, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern weiterhin untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Lediglich Bundeskaderathleten genießen ein Trainingssonderrecht. Ausgenommen davon sind ebenso kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Radfahren im Freien ist also weiterhin gestattet.

PDF-Datei 4. Verordnung zur Änderung der 9. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt 

 PDF-Datei 3. Verordnung zur Änderung der 9. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt

 

 

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