Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 31. Januar 2021 im Lockdown. Wie zu erwarten war, wird auch der Sport zu weiten Teilen ausgesetzt.
Somit bleibt weiterhin nur der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Ausnahmen gelten ausschließlich für den Profisport und ausgewählte Bundeskader im Hochleistungssport. Die Sonderregelung für Landeskader besteht derzeit nicht mehr.
Erneut treffen die Einschränkungen insbesondere den Hallenradsport. Folgende Turniere können auf Landes- sowie Bundesebene vorerst nicht ausgetragen werden:
16./17. Januar
– Radball: Landesoberliga, 3. Runde
– Radpolo: U19-Juniorinnenliga, 4. Runde
– Radball: U13-Liga, 4. Runde
– Kunstrad: Landeskader-Trainingslehrgang
23./24. Januar
– Radpolo: Halbfinale Deutschlandpokal
– Radball: Verbandsliga, 3. Runde
– Radball: U13-Schülerklasse, 2. Runde
– Radball: U15-Schülerliga, 4. Runde
30./31. Januar
– Radball: Deutschlandpokal Viertelfinale
– Radpolo: 2. Bundesliga, 1. Runde
– Radball: Landesoberliga, 4. Runde
– Radball: U17-Landesmeisterschaft
– Radball: U19-Landespokal
Die “Zweite Verordnung zur Änderung der neunten Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt” regelt ab heute (11. Januar) bis einschließlich 31. Januar 2021 im Paragrafen 8, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern weiterhin untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.
Zweite Verordnung zur Änderung der neunten Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt (08-01-21)
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