BDR-Bekanntmachung: Optisches Update für Lizenzanträge 2018

Seit dem 20. Oktober können die Lizenzanträge für 2018 auf der im vergangenen Jahr eingeführten Online-Anwendung für das Lizenzwesen (lizenzen.rad-net.de) erstellt und heruntergeladen werden.

Für alle Lizenznehmer aus 2016 und 2017 ist der Wiederholungsantrag bereits im System hinterlegt. Die Anträge können online bearbeitet werden, dazu gehört auch die Möglichkeit das Lizenzfoto hochzuladen beziehungsweise auszutauschen.

Bearbeiten können die Anträge die Vereins-Lizenz-Verwalter sowie jeder Lizenznehmer selbst. Zugänge aus dem Vorjahr behalten dafür ihre Gültigkeit.

Die eigentliche Lizenz-Beantragung bleibt aus rechtlichen Gründen (Originalunterschrift) unberührt: Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und mit allen notwendigen Unterschriften im Original über den Verein beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden!

Ausnahme bilden Eilanträge. Eilanträge werden vom Verein im Original direkt zur Lizenzstelle gesendet. Die Freigabe des zuständigen Landesverbandes erfolgt online.

Die Anträge haben für das Jahr 2018 ein optisches Update erhalten. Sie bestehen ab dem 20. Oktober aus zwei Seiten, Antrag und Schiedsvereinbarung, die beide zu unterschreiben sind.

gez.: Martin Wolf, BDR-Generalsekretär; Ulrich Müller, rad-net.de

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