Fortbildung: Tagessemiar und Webinare für Verlängerung der DOSB-Trainerlizenz

Der Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt e.V. bietet in den kommenden Wochen mehrere Fortbildungsangebote zur Verlängerung von DOSB-Trainerlizenzen Radsport der Stufe C und B an:

Tagesseminar – Radsport Allgemein

  • Wann: 22. November 2025 (zw. 9 – 18.30 Uhr, Ablaufplan folgt nach Anmeldung)
  • Wo: Friedensfahrt-Museum Kleinmühlingen
  • Teilnahmebeitrag: LVR-Mitglieder 40,- Euro* / Nichtmitglieder 60,- Euro (*inkl. LVR-Lizenzverlängerungsgebühr und Verpflegung vor Ort)
  • Nach-Meldeschluss: 18. November 2025 (12 Uhr)
  • geplante Themen:
    • Dopingprävention
    • Kindeswohlgefährdung/PSG o.a.
    • Paracycling o. Integration im Radsport
    • Integration durch Sport
    • Kommunikation und Umgang mit Eltern

Online-Webinare

  • #W1: LSB-Sportversicherungsschutz der ARAG
    Dienstag, 18. November – 18:30 bis 20:00*
  • #W2: Frauen u. Mädchen im Leistungssport – Training unter Berücksichtigung des Menstruations-Zyklus
    Mittwoch, 3. Dezember – 18:30 bis 20:00*
  • #W3: Ernährung im Leistungssport
    Mittwoch, 10. Dezember – 18:30 bis 20:00*
  • #W4: LVR-Webinar: Virtuelles Radfahren – Das E-Cycling-Hub Sachsen-Anhalt stellt sich vor
    Dienstag, 16. Dezember – 19 bis 20:30*
  • #W5: Winter-Indoortraining + Alternativsportarten zum Ausgleichstraining
    Mittwoch, 17. Dezember – 18:30 bis 20:00*

*Die genauen Anfangszeiten können noch leicht variieren.

Teilnahmebeitrag (je Webinar): LVR-Mitglieder 5,- Euro / Nichtmitglieder 10,- Euro; werden im Anschluss über die Vereine in Rechnung gestellt.

Anmeldung: per E-Mail mit folgenden Angaben an info(at)radsport-sah.de

  • Namen, Vorname
  • Verein
  • DOSB-Lizenznr.
  • Aktuelle Adresse
  • E-Mail
  • Gewählte(s) Webinar(e)

(Die personenbezogenen Daten werden vom LVR nach den Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) verarbeitet. Sie werden zur späteren Lizenzverlängerung im DOSB-Lizenzsystem erfasst.)

Die Weiterbildungen erfolgen gemäß der Ausbildungsordnung von German Cycling. Dabei verweisen wir auf Punkt 9.8.3 „Fortbildungen“ (Seite 58 ff) sowie 9.8.5 „Verfahren bei ungültig gewordenen Lizenzen“ (S. 60). Zur Verlängerung sind 15 LE nachzuweisen, bis zu 6 LE können über Praxiseinheiten abgedeckt werden, die vom jeweils zuständigen LV-Vizepräsidenten bestätigt werden müssen!

*-*-*-*

Weitere Fortbildungsmöglichkeiten:

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