Bekanntmachung: Teilnahme an Siegerehrungen

Aus gegebenen Anlass weisen wir auf folgendes hin:

Gemäß der BDR-Wettkampfbestimmung gehört die Teilnahme an der Siegerehrung zum Wettkampf. Dies gilt insbesondere für die drei Erstplatzierten eines Rennens bzw. der unterschiedlichen Einzelwertungen (z.B. Nachwuchscup und Landesmeisterschaft); wenn alle Platzierungen geehrt werden, entsprechend für alle angetretenen Sportler.

Das unentschuldigte Fernbleiben ist wie folgt zu ahnden: 20 € – 60 € Strafe und Einbehaltung der Preise. (BDR-Wettkampfbestimmungen für den Straßenrennsport – Ausgabe 03/2015 – Anhang A: Strafenkatalog, Verstoß 037 – Nichtteilnahme an der Siegerehrung, Seite 78)

Bei Rennen unserer Nachwuchscup-Serie werden bei Fernbleiben keine Punkte vergeben, bei Landesmeisterschaften wird die Platzierung aberkannt.

In begründete Ausnahmefällen ist das vorzeitige Abreisen nach vorherige Anmeldung durch einen Vereinsverantwortlichen vor Wettkampfbeginn gestattet. Der Verein hat in diesem Fall dafür zu sorgen, dass ein Vertreter die Siegerehrung wahrnimmt.

Gez. Günter Grau (LV-Präsident), Frank Witte (LV-Vizepräsident Rennsport), Ines Rosse (LV-Jugendleiterin)

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